Fortsetzung
Keidel/Krafka/Willer
Registerrecht
Das namhafte Handbuch enthält eine Darstellung der Rechte und Pflichten
für Anmeldung, Eintragung und Löschung sämtlicher bei den
Registergerichten behandelten Vorgänge. Registerrecht ist wichtig,
weil sich die Veränderung materiellen Rechts meist erst dadurch realisieren
lässt, dass sämtliche formalen Pflichten erfüllt werden.
Die Entwicklungen der vergangenen
10 Jahre sind sämtlich eingearbeitet. Insbesondere die grundlegenden
Änderungen des Registerverfahrensbeschleunigungsgesetzes und Handelsrechtsreformgesetz
sowie das bereits vor längerer Zeit reformierte Umwandlungsrecht sind
berücksichtigt. Zusätzlich aufgenommen wurde die registerliche
Behandlung der Partnerschaftsgesellschaft.
Mit besonderer Aufmerksamkeit
haben die Autoren die wesentliche Umgestaltung des Registerwesens durch
die Führung in maschineller Form als EDV-Register dargestellt.
Für alle Beteiligten erfordern auch die hierzu ergangenen gesetzlichen
Neuerungen von Ende 2001 (ERJuKoG vom 10. 12. 2001 und Verordnung zur Erleichterung
der Registerautomation vom 11. 12. 2001) ein erhebliches Umdenken bei der
Handhabung und Nutzung der nunmehr deutlich vereinheitlichten Rechtsträgerregister.
Die umfassende Darstellung
sämtlicher Registerarten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Handelsregister
Genossenschaftsregister
Partnerschaftsregister
Vereinsregister
Güterrechtsregister
enthält eine integrierte Behandlung der zugrundeliegenden Rechts-Materie
mit den zugehörigen Mustern für Anmeldungen, Verfügungen,
Eintragungen und - speziell - für Handhabung bei Bestehen eines EDV-Registers.
Zudem sind im Anhang des Werkes alle im Dez. 2001 novellierten Registerverordnungen
(HRV, GenRegVO, PRV, VRV) zusammengestellt.
Schließlich enthält die Neuauflage eine Sammlung beispielhafter,
auf den Inhalt des Buches abgestimmter Registerauszüge.
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![](bilder/linie2.gif) |
2003, 914 Seiten, Leinen
€ 68,-
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