Fortsetzung
Winkler
Beurkundungsgesetz
Seit dem Erscheinen
der Vor-Auflage 1999 hat das Beurkundungsrecht bedeutsame Änderungen
und Ergänzungen erfahren. Durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz
von 23.7.02 hat der Gesetzgeber die Amtspflichten des Notars zur Gestaltung
des Beurkundungsverfahren bei Verbraucherverträgen konkretisiert.
Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. 2. 01
hat die §§ 3, 6, 7 und 26 BeurkG ergänzt. Änderungen
im Erbrecht zur Angleichung der §§ 22, 23, 24, 33 und 34 sowie
die Aufhebung des § 31 BeurkG waren ebenso zu berücksichtigen
wie die zum 1. 9. 01 neu gefasste Dienstordnung für Notare.
Schwerpunkte der Neuauflage
sind
Konkretisierung des gesetzlichen
Begriffs der angemessenen Vergütung durch Verweisung auf
Vergütungstabellen.
Genaue Bezeichnung der Beteiligten
nach § 10 BeurkG und zulässige Ausnahmen von § 26 II 1 Dienstordnung
für Notare (DONot)
Pflichten der Notare im Zusammenhang
mit dem Geldwäschegesetz
Einsichtnahme in ein maschinell
geführtes Handelsregister
Urkundenunterzeichnung nur
mit dem Vornamen
Notarielle Beurkundung
von Teilzeit-Wohnrechteverträgen
Ein Schwerpunkt der
Neuauflage ist ein größerer neuer Abschnitt zu den Besonderheiten
bei der Beurkundung von Verbraucherverträgen (§ 17 Abs. 2a BeurkG).
Der Autor stellt die zum 1. 8. 02 in Kraft getretenen Bestimmungen ausführlich
dar, befasst sich mit dem Begriff des Verbrauchervertrages und seinen Problemfällen,
den Hinwirkungspflichten des Notars, den Vertrauenspersonen, die anstelle
des Verbrauchers bei der Beurkundung erscheinen können, den Möglichkeiten
der Vollmachten (insbesondere Vollzugs- und Finanzierungsvollmachten), der
Beurkundungspflicht von Verträgen, die § 311 b BGB unterliegen
sowie mit der Ausnahme von der Regelfrist.
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![](bilder/linie2.gif) |
![](bilder/buecher/BeurkG.jpg)
713 Seiten, Leinen
€ 90,-
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