Keimer Buchhandlung für Notare
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Keimers Notar Circulaire Nr. 43

Fortsetzung
Winkler
Beurkundungsgesetz


Seit dem Erscheinen der Vor-Auflage 1999 hat das Beurkundungsrecht bedeutsame Änderungen und Ergänzungen erfahren. Durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz von 23.7.02 hat der Gesetzgeber die Amtspflichten des Notars zur Gestaltung des Beurkundungsverfahren bei Verbraucherverträgen konkretisiert.

Das Gesetz über die eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16. 2. 01 hat die §§ 3, 6, 7 und 26 BeurkG ergänzt. Änderungen im Erbrecht zur Angleichung der §§ 22, 23, 24, 33 und 34 sowie die Aufhebung des § 31 BeurkG waren ebenso zu berücksichtigen wie die zum 1. 9. 01 neu gefasste Dienstordnung für Notare.

Schwerpunkte der Neuauflage sind

Konkretisierung des gesetzlichen Begriffs der „angemessenen Vergütung“ durch Verweisung auf Vergütungstabellen.

Genaue Bezeichnung der Beteiligten nach § 10 BeurkG und zulässige Ausnahmen von § 26 II 1 Dienstordnung für Notare (DONot)

Pflichten der Notare im Zusammenhang mit dem Geldwäschegesetz

Einsichtnahme in ein maschinell geführtes Handelsregister

Urkundenunterzeichnung nur mit dem Vornamen

Notarielle Beurkundung von Teilzeit-Wohnrechteverträgen

Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist ein größerer neuer Abschnitt zu den Besonderheiten bei der Beurkundung von Verbraucherverträgen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Der Autor stellt die zum 1. 8. 02 in Kraft getretenen Bestimmungen ausführlich dar, befasst sich mit dem Begriff des Verbrauchervertrages und seinen Problemfällen, den Hinwirkungspflichten des Notars, den Vertrauenspersonen, die anstelle des Verbrauchers bei der Beurkundung erscheinen können, den Möglichkeiten der Vollmachten (insbesondere Vollzugs- und Finanzierungsvollmachten), der Beurkundungspflicht von Verträgen, die § 311 b BGB unterliegen sowie mit der Ausnahme von der Regelfrist.


713 Seiten, Leinen
€ 90,-

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